ABSTRACT
Der Bereich Open Data wurde bei den letzten Änderungen des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und angrenzenden Rechtsgebieten vom...
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ABSTRACT
Der Bereich Open Data wurde bei den letzten Änderungen des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und angrenzenden Rechtsgebieten vom Gesetzgeber nur am Rande wahrgenommen. Eine auch von juristischer Seite her betrachtet klare Strategie zum Umgang mit dem Thema Open Data existiert daher bislang nicht. Der Vortrag soll zunächst einen Überblick über die urheberrechtliche Einordnung von Open Data in die Werkarten des Urheberrechts geben. Insbesondere wird der Schutz von Datenbankherstellern betrachtet und dabei eine Abgrenzung zu den klassischen Werkarten des Urheberrechts vorgenommen. Um Handlungsalternativen hinsichtlich des Umgangs mit freien Daten in der Praxis zu finden, werden die Möglichkeiten und Grenzen von verschiedenen Lizenzen und Waivern erläutert.